0732 77 33 33  office@jaeger-partner.at  Mo-Do 08:00-17:00 Fr 08:00-14:00
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Erbrecht

Testament und Verlassenschaft

Testamente und Patientenverfügungen sollten so formuliert sein, dass sie gültig und für die Hinterbliebenen verständlich sind.

Denn zum Zeitpunkt ihrer Anwendung kann der Verfasser nicht mehr erklären, was er eigentlich wollte.

Diese banale Weisheit ist nicht so leicht umzusetzen:

Formalitäten müssen eingehalten und Zweideutigkeiten müssen vermieden werden. Wir können Ihnen dabei helfen.

Und sollte es wirklich einmal zu Streitigkeiten in Verlassenschaften kommen, so stehen wir auch dabei zur Verfügung.

Unsere Dienstleistungen:

  • Testamente
  • Legate
  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Pflichtteilsregelungen
  • Erbverträge
  • Schenkungen unter Lebenden und auf den Todesfall
  • Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen

Unsere Rechtsanwälte für Sie sind: