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Immaterialgüterrecht | UWG

Immaterialgüterrechte, auch Intellecutal Property genannt, sind von hohem wirtschaftlichen Wert. Oft ist mit der Herstellung und Entwicklung eines Produkts ein großer Aufwand verbunden. Dritte kommen damit leicht in Versuchung, diese fremden Leistungen für sich selbst zu verwenden. Umgekehrt ist es im Interesse jedes einzelnen Unternehmers, die Rechte Dritter nicht zu verletzen.

Immaterialgüterrecht (IP, Intellecutal Property) umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Das Zusammenspiel der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen ist komplex und reicht vom Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), über das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Markenschutzgesetz und das Gebrauchsmusterschutzgesetz bis hin zum Patentgesetz. Aber auch die Bestimmungen des ABGB sind einschlägig.

Die Folgen einer Rechtsverletzung sind schwerwiegend, sie beginnen bei Beseitigungsansprüchen, reichen über Ansprüche auf Gewinnherausgabe bis hin zur Zahlung erheblicher Schadenersatzbeträge. Häufig sind derartige Rechtsverletzungen auch strafbar. Dazu kommt, dass bei etlichen Rechtsverletzungen der siegreiche Kläger eine Veröffentlichung des Gerichtsurteils beantragen kann; die damit verbundene Negativwerbung für den Rechtsverletzer ist offensichtlich.

Rasche Abhilfe schafft eine einstweilige Verfügung, also eine vorläufige gerichtliche Maßnahme, die greift, bevor die Gerichte mit Urteil rechtskräftig über die Sache entschieden haben. Wird Ihnen eine einstweilige Verfügung zugestellt, heißt es schnell reagieren: Oft stehen nur 3 Tage für eine Äußerung zur Verfügung. Verstreicht die Frist ungenutzt, wird das Gericht häufig dem Antrag Ihres Gegners stattgeben und Ihnen z.B. die Verwendung eines Namens oder die Herstellung eines Produktes vorläufig untersagen.

Ergeben sich im Rahmen der Vertragsabwicklung rechtliche Schwierigkeiten, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Schadensabwehr bzw. Schadensminimierung zur Seite. Unsere einschlägigen Erfahrungen nutzen wir für eine seriöse Risikoeinschätzung.

Wir beraten Sie, vertreten Sie vor Gerichten und Behörden und sind Schriftenverfasser im Zusammenhang mit:

• Anmeldung von Marken

• Anmeldung von Geschmacksmustern

• Markenrecht

• Lizenzverträge

• Know-Lizenzverträge

• Architektenvertrag

• Allgemeine Geschäftsbedienungen

• Rahmenverträge

• Vergabeverfahren

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Unsere Rechtsanwälte für Sie sind: