Der Bogen des Verwaltungsrechts und damit auch des Verwaltungsstrafrechts spannt sich von der Anmeldung eines Gewerbes über die Erwirkung einer Betriebsanlagenbewilligung, baurechtlichen Vorschriften bis hin zum Ausländerbeschäftigungsgesetz.
Eine gründliche Vorbereitung und fundierte Beratung erspart hier so manchen Ärger und so manche unnötige Verzögerung eines Verfahrens.
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